Liebe Eltern,
zunächst wünsche ich Ihnen ein gesundes neues Jahr und hoffe, dass Sie gut angekommen sind!
Leider werden wir zum Schulstart am Montag, 10. Januar 2022 wieder einige Veränderungen haben, die Sie der Presse sicher schon entnehmen konnten. Am 5. Januar ist eine neue Schulen-Coronaverordnung in Kraft getreten. Folgende Maßnahmen sind bis einschließlich zum 21. Januar umzusetzen:
- Testpflicht an drei Tagen die Woche (Montag, Mittwoch, Freitag)
- Erneute Einführung des Kohortenprinzips
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt bestehen.
- Alle außerunterrichtlichen Angebote wie z.B. AG’s in den Nachmittagsstunden werden ausgesetzt.
- Der Sportunterricht gemäß der Fachanforderungen wird ausgesetzt. Soweit es die Witterung zulässt, werden Bewegungsangebote im Freien realisiert. (Schwimmunterricht wird noch durch das Schulamt abgeklärt.)
- Regelung zu Übergang in das Distanzlernen: Für den Fall, dass es aufgrund einzelner Quarantäneverordnungen der Gesundheitsämter zu Störungen der schulorganisatorischen Abläufe kommt, können die Schulen einen Übergang zum Distanzunterricht für betroffene Lerngruppen, Jahrgänge oder die Schule insgesamt regeln. Dieses wird der zuständigen Schulaufsicht angezeigt. Es wird dann eine Notbetreuung in der Schule geben.
- Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen: Eine Teilnahme am Präsenzbetrieb und am Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler wichtig. Weiterhin kommt aber eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in Betracht, die entweder selbst ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf im Falle einer Erkrankung an COVID-19 haben oder bei denen dies bei mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist. Es gilt weiterhin der Erlass zum Umgang mit vulnerablen Schülerinnen und Schülern.
Das Bildungsministerium bittet alle am Schulleben Beteiligten und auch die Eltern der Schüler und Schülerinnen darum, am kommenden Sonntag vor dem Schulstart eine Testung per Selbsttest oder bei einer Teststation durchzuführen.
Unsere Kohortenregelung sieht folgendermaßen aus:
- Kohorte 1 Erdgeschoss: Kl. 2a, 3a, 3b, 3c
- Kohorte 2 Obergeschoss: Kl. 1a, 1b, 4a, 4b, 2b
Diese Einteilung bleibt auch während der Pausen und im Nachmittagsbereich (OGGS) bestehen. Innerhalb der Kohorten können Klassen auch gemischt werden, was sich im Nachmittagsbereich aufgrund des Personalschlüssels nicht vermeiden lässt.
Zur Einhaltung der Kohorten werden bis einschließlich zum 21.1.2022 ALLE AG- und Förderstunden ausfallen. Die Lehrkräfte stehen in diesen Stunden der OGGS zur Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung.
Die Klassenlehrkräfte werden Sie noch gesondert über die Aufstellung der Schüler und Schülerinnen vor dem Eintritt die Schule ab Montag informieren. Die Kinder in der Frühbetreuung werden von Janine und Yvonne im Empfang genommen.
Wir haben uns sicher alle einen unkomplizierteren Schulstart gewünscht, aber ich weiß, mit gegenseitiger Unterstützung werden wir auch diese Wochen gut überstehen.
Ich wünsche ich Ihnen noch ein erholsames Wochenende und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Heike Sill

